16.06.2016

Adhoc-Mitteilung: OLG-Urteil im Rechtsstreit Clean Air Mobility

Adhoc-Mitteilung: OLG Düsseldorf urteilt im Rechtsstreit Clean Air Mobility GmbH gegen Masterflex Entwicklungs GmbH

Gelsenkirchen, den 16. Juni 2016 – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat heute das Urteil in dem Rechtsstreit Clean Air Mobility GmbH gegen die Masterflex Entwicklungs GmbH veröffentlicht. Danach wird Masterflex auf Rückzahlung des Kaufpreises und eines Teils der Transaktionskosten von insgesamt 880.827,82 Euro nebst Zinsen von 5% über dem Basiszinssatz seit dem 9.11.2012 verurteilt. Da die Masterflex SE in ihrem Konzern- und Jahresabschluss eine bilanzielle Vorsorge von 0,5 Mio. Euro für diese Rechtsauseinandersetzung gebildet hatte, betrifft sie das Urteil in Höhe von rund 0,6 Mio. Euro im Bereich aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen. In gleicher Höhe wird somit der Konzerngewinn bzw. der Gewinn je Aktie beeinflusst werden, nicht jedoch das operative EBIT.

 

Nähere Erläuterungen:

Die Masterflex Group hatte die eigenen Geschäftsanteile an den Gesellschaften CAB und VeloDrive vor vier Jahren an die damaligen beiden Geschäftsführer und eine mit diesen zusammenarbeitende Investorengruppe veräußert. Nachdem diese beiden Gesellschaften Ende 2012 insolvent gegangen sind, forderten die Investoren-Käufer rund 1,7 Mio. Euro von der Masterflex Group zurück.

 

 

In erster Instanz hatte die Masterflex Group vollumfänglich gewonnen.

 

 

Die Masterflex Group kann diesem Urteil nicht folgen und wird nach Prüfung der Urteilsbegründung prüfen, ob sie Rechtsmittel gegen die Gerichtsentscheidung einlegen kann und wird.

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